Ablauf und Setting

Nachdem Sie mit mir telefonisch oder via E-Mail in Kontakt getreten sind, suchen wir nach einem Termin für ein Erstgespräch, welches dazu dienen soll, dass wir uns kennenlernen, Sie mir Ihr Anliegen schildern und dass wir zusammen herausfinden, was Sie brauchen. Möglicherweise ist das nicht innerhalb eines Termins zu realisieren. Wenn das der Fall ist, vereinbare ich mit Ihnen ein zweites Anamnesegespräch.


Jede Sitzung, sowohl Anamnesegespräch, als auch alle folgenden Sitzungen dauern 50 Minuten. Für das Erstgespräch stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die bar zu bezahlen ist.

Innerhalb dieser ersten Sitzungen wird des Weiteren das Setting besprochen, wie die Sitzungsfrequenz, die Verschwiegenheitspflicht meinerseits, die Urlaubsregelung, die Honorierung und die Absageregelung.

 

Sitzungsfrequenz


Gehört zum Setting und legt fest, wie oft Sie in der Woche Sitzungen in Anspruch nehmen (dies natürlich nach überlegter und professioneller Vereinbarung):
Eine psychoanalytisch orientierte Psychotherapie findet in der Regel 1-2 Mal die Woche statt, eine Psychoanalyse 3-4 Mal die Woche.
Mit Kindern arbeite ich grundsätzlich 1-2 Mal wöchentlich.

 

Verschwiegenheitspflicht


Ist für jede psychotherapeutische Behandlung strikt geltend.
Nach Paragraph 15 des Österreichischen Psychotherapiegesetzes heißt es:
‚Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.’

 

Urlaubsregelung


Jene wird individuell mit Ihnen zu Beginn der Behandlung besprochen.

 

Honorierung


Da ich in der PsychotherapeutInnenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen bin, ist es möglich Kostenzuschüsse Ihrer Krankenkasse zu beziehen.

Teilrefundierungen:

  • WGKK: 28 Euro
  • SVA: 21,80 Euro
  • BVA: 40 Euro
  • SVB:  50 Euro

 

Absageregelung


Dies bedeutet, dass ich Sie bitte, mindestens 5 Tage vor dem nächsten Termin die Stunde zu stornieren, da ich die Sitzung ansonsten verrechnen muss.

 

Behandlungssprachen

Deutsch oder Englisch.